Neue Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026? Wenn Du bereits in einem Minijob arbeitest oder planst, ab dem kommenden Jahr einen aufzunehmen, dann solltest Du die neuen gesetzlichen Regelungen genau kennen.
Ab dem 1. Januar 2026 greifen wichtige Anpassungen bei Minijobs und Midijobs, die direkten Einfluss darauf haben, wie viel Du verdienen darfst, welche Sozialabgaben fällig werden und wann Dein Beschäftigungsstatus wechselt.
Die Änderungen hängen eng mit dem steigenden Mindestlohn zusammen und sorgen dafür, dass geringfügige Beschäftigungen weiterhin klar geregelt bleiben.
In diesem umfassenden Leitfaden erfährst Du alles, was Du über die neuen Grenzen bei Minijobs ab Januar wissen musst, welche Besonderheiten im Midijob-Bereich gelten und wie Du Dich optimal auf die neuen Einkommensgrenzen vorbereitest.
Was bedeutet die Anpassung eigentlich?
Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an diese Lohnuntergrenze gekoppelt ist, verändert sich automatisch auch die sogenannte dynamische Geringfügigkeitsgrenze.
Diese Grenze bestimmt, wie viel Du pro Monat verdienen darfst, ohne Deinen Status als Minijobber zu verlieren. Die neue Grenze liegt ab 2026 bei 603 Euro pro Monat, was einem Jahresverdienst von 7.236 Euro entspricht.
Damit wird sichergestellt, dass Minijobs trotz höherer Löhne weiterhin klar definiert bleiben und Arbeitgeber flexibel planen können. Für Dich bedeutet das: Wenn Du genau wissen willst, ob Dein Job weiterhin als Minijob eingestuft wird, musst Du Dein geplantes Monatsgehalt mit dieser neuen Grenze vergleichen.
Was ist ein Minijob heute – und was bleibt davon ab Januar bestehen?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit festgelegten Verdienstgrenzen. Du darfst also nur bis zu einer bestimmten Grenze verdienen, damit Dein Job weiterhin als Minijob gilt. Auch im Jahr 2026 bleiben die Grundprinzipien bestehen:
Du bist sozialversicherungsfrei, zahlst nur reduzierte oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung und profitierst gleichzeitig von grundlegenden Arbeitnehmerrechten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder einem gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Minijobs findest Du nach wie vor besonders häufig in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Reinigung oder Dienstleistungssektor. Für Arbeitgeber bleibt die Beschäftigungsform ebenfalls attraktiv, weil statt voller Sozialversicherungsbeiträge nur pauschale Abgaben fällig werden.
Die neuen Grenzen bei Minijobs ab Januar schaffen weiterhin Planungssicherheit – sowohl für Dich als Arbeitnehmer als auch für Unternehmen.
Midijob: Die Gleitzone zwischen Minijob und Vollversicherung
Sobald Dein Einkommen regelmäßig über 603 Euro liegt, wechselst Du automatisch in den Bereich des Midijobs. Diese Gleitzone erstreckt sich ab Januar von 603,01 Euro bis 2.000 Euro pro Monat und soll Dir einen sanften Übergang in die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen.
Das bedeutet konkret
Je höher Dein Einkommen wird, desto stärker steigen auch Deine Sozialversicherungsbeiträge – aber nicht abrupt. Du zahlst also weniger als ein Vollzeitbeschäftigter, obwohl Du bereits versichert bist. Für viele Arbeitnehmer ist das optimal, um sich langsam an höhere Verdienste heranzutasten, ohne durch hohe Abgaben sofort überfordert zu sein.
Wie wird Dein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt ermittelt?
Damit Dein Job korrekt als Minijob oder Midijob eingeordnet wird, muss Dein Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung (oder bei jeder Vertragsänderung) Dein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt berechnen.
Dabei werden alle Einnahmen berücksichtigt, die mit ausreichender Sicherheit zu erwarten sind – also Grundlohn, Zulagen, Zulagen, Zuschläge oder wiederkehrende Einmalzahlungen.
Das bedeutet für Dich
Selbst wenn Du in einzelnen Monaten mehr arbeitest oder gelegentlich einen Bonus erhältst, bleibt die wichtige Frage immer dieselbe – überschreitest Du die Grenze dauerhaft oder nur kurzfristig?
Genau diese Berechnung ist ausschlaggebend dafür, ob Dein Arbeitsverhältnis als Minijob eingestuft wird. Der so errechnete Wert darf ab Januar 2026 nicht über 603 Euro monatlich liegen. Ansonsten bist Du automatisch Midijobber.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze – so entsteht die neue Grenze von 603 Euro
Seit 2022 wird die Minijob-Grenze dynamisch berechnet. Grundlage ist eine angenommene Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum aktuellen Mindestlohn. Die Formel lautet:
Mindestlohn × 130 ÷ 3
Dabei ergibt sich für 2026:
13,90 Euro × 130 ÷ 3 = 603 Euro
Die neue Grenze bei Minijobs ab Januar sorgt dafür, dass geringfügige Beschäftigungen weiterhin mit flexiblen, aber klaren Regeln ausgestattet sind. Wenn der Mindestlohn steigt, passt sich die Grenze automatisch an – so bleibt die Beschäftigungsform auch langfristig sinnvoll nutzbar.
Was passiert, wenn Du die Grenze kurzfristig überschreitest?
Gerade bei Minijobs ist es normal, dass Du vielleicht mal einspringst, Krankheitsvertretungen übernimmst oder unerwartet einen Bonus bekommst. Deshalb erlaubt der Gesetzgeber ein begrenztes Überschreiten der Minijob-Grenze, ohne dass sich Dein Status sofort ändert.
Ab Januar gilt
Du darfst innerhalb eines Zeitjahres in höchstens zwei Kalendermonaten mehr verdienen – und zwar jeweils bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. Dadurch steigt Dein zulässiger Maximalverdienst auf bis zu 8.442 Euro im Jahr, ohne dass Dein Minijob endet.
Wichtig ist
Das Überschreiten darf nicht vorhersehbar sein. Wenn Du also regelmäßig mehr als 603 Euro verdienst, gilt automatisch der Midijob.
Der Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Minijob-Grenzen
Die neuen Grenzen bei Minijobs ab Januar basieren direkt auf der Mindestlohnerhöhung. Gleichzeitig hat die Mindestlohnkommission geplant, die Lohnuntergrenze bis 2027 weiter anzuheben – auf bis zu 14,60 Euro pro Stunde.
Sollte diese Erhöhung wie vorgesehen kommen, werden die Minijob-Grenzen erneut steigen. Das sorgt dafür, dass Du trotz höherer Löhne die gleichen Beschäftigungsformen nutzen kannst, ohne sofort in höhere Abgaben zu rutschen.
Ein weiterer Vorteil
Die Berechnungsformel stellt sicher, dass Dein realer Arbeitsumfang nicht eingeschränkt wird, obwohl der Mindestlohn steigt. Du kannst also weiterhin etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten, ohne über die Grenze zu kommen.
Rechte und Pflichten als Minijobber oder Midijobber
Auch im Jahr 2026 hast Du als geringfügig Beschäftigter mehrere gesetzliche Rechte, die häufig unterschätzt werden. Dazu gehören:
Urlaub
Du hast Anspruch auf gesetzlich festgelegten Urlaub – anteilig zu Deinen Arbeitstagen.
Lohnfortzahlung
Im Krankheitsfall wird Dein Lohn weitergezahlt, egal ob Minijob oder Midijob.
Rentenversicherung
Im Minijob bist Du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, kannst Dich aber befreien lassen. Im Midijob bist Du versicherungspflichtig, profitierst aber von reduzierten Beiträgen.
Damit Du Deine Rechte wahrnehmen kannst, solltest Du Dein Einkommen regelmäßig prüfen und sicherstellen, dass Du korrekt eingestuft wirst.
Fazit: Die neuen Grenzen bei Minijobs ab Januar bringen Klarheit und mehr Flexibilität
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Eckpunkte:
Minijob-Grenze: 603 Euro monatlich
Jahresverdienst im Minijob: 7.236 Euro
Maximaler Jahresverdienst bei unvorhersehbarem Überschreiten: 8.442 Euro
Midijob-Bereich: 603,01 Euro bis 2.000 Euro
Mindestlohn: 13,90 Euro
Wenn Du Deine Tätigkeit richtig einordnest und die neuen Grenzen bei Minijobs ab Januar beachtest, bist Du optimal vorbereitet. Egal, ob Du bereits in einem Minijob arbeitest oder einen neuen Job planst – die neuen Regeln bieten Dir mehr Transparenz, Planungssicherheit und eine klare Definition für geringfügige Beschäftigungen.
Damit bist Du bestens informiert, um Deinen Job ab 2026 ohne Überraschungen zu gestalten.
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